Zwangsvollstreckung
– Durchsetzung von Forderungen mit den Mitteln des Staates –
Der wirtschaftliche Erfolg eines Urteils wird erst durch die – zügige – Umsetzung dieses erzielt. Wir haben uns dies auch zur Aufgabe gemacht.
Hierbei bildet sich unser Fachpersonal von Rechtsanwaltsfachangestellten ständig weiter. Im Zusammenspiel mit dem Rechtsanwalt wird die Zwangsvollstreckung in sämtliches Vermögen des Schuldners betrieben unter Ausreizung aller sinnvollen Möglichkeiten und Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern als auch Rechtspflegern. Zum Zwangsvollstreckungsrecht gehört aber auch die andere Seite:
Wenn zum Beispiel ein Titel zu Unrecht existiert und daraus vollstreckt wird, sind wir gern bereit, Verteidigungsstrategien zu erarbeiten.
Ansonsten macht es in jedem Fall Sinn, mit den jeweiligen Gläubigern Kontakt aufzunehmen und seriös eine vergleichsweise Einigung im Interesse aller Beteiligten – natürlich maßgeblich im Interesse unserer Mandantschaft – herbeizuführen.