Privates Baurecht
– Basis 2 eines jeden Bauens –
Das private Baurecht ist mittlerweile zu einem der komplexesten und umfangreichsten rechtlichen Spezialgebiete geworden.
Es regelt die Beziehungen des Bauherrn zu den an der Ausführung der Bauarbeiten Beteiligten z.B. Handwerkern, Architekten, Ingenieuren. Fachkenntnisse insbesondere auf dem Gebiet des allgemeinen und besonderen Zivilrechts (BGB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A, B und C), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), der DIN-Normen und ihrer Anwendung, den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik sind für das Gelingen des vereinbarten Arbeitsergebnisses unerlässlich.
Sachkunde besteht nur bei mehrjähriger Praxiserfahrung – die haben wir.