Notarrecht
– notarielles Berufsrecht, Pflichten des Notars vor, während, nach der Beurkundung : die Bundesnotarordnung (BNotO) –
Auch einem Notar als öffentlichem Amtsträger unterlaufen Fehler in der Abwicklung von (Grundstückskauf)Verträgen oder der Abrechnung seiner Leistungen.
Diese gilt es zu erkennen und ggf. durch entsprechende Rechtsmittel zu korrigieren. Denn die Bedeutung und der Einfluss des grundsätzlich zur Neutralität verpflichteten Notars – gerade wenn sich die Vertragsparteien uneinig sind und sich die (Rück)Abwicklung von Grundstückskaufverträgen problematisch gestaltet – ist groß.
Sind bereits Schäden zu Lasten einer Vertragspartei eingetreten ist der Notar haftbar zu machen.