Mietrecht

Mietrecht (Gewerbe-/ Wohnraummietrecht)

– Recht und Pflichten von Vermietern und Mietern –

Wohnraummietrecht behandelt den Teilbereich des Mietrechts, der die Mietverhältnisse über Wohnraum regelt. Wichtig aus Vermietersicht ist vor allem – das zeigen unsere Erfahrungen -, das mittlerweile weit verbreitete „Mietnomadentum“ einzuschränken.

Auch die lange erwartete Mietrechtsreform 2013 hat keine Ausgewogenheit im Verhältnis Vermieter und Wohnraummieter gebracht sowie sich mit dem Gewerberaummietrecht gar nicht erst beschäftigt. Nach wie vor werden insbesondere auch Betriebskostenabrechnungen werden seitens der Gerichte als mieterfreundlich ausgelegt, aber auch Hürden für jeden ordentlichen Vermieter bezüglich der Kündigung, der Räumungsklagen, der Räumung selbst ect. pp. aufgestellt. Die Neuerungen „pro“ Vermieter kennen wir, so dass über eine Begleitung durch uns eine – wie vom Gesetzgeber beabsichtigte – tatsächliche Vereinfachung und Beschleunigung von Zahlung und Räumung erfolgen kann.

Dabei abzugrenzen ist der Gewerbemietvertrag vom Mietvertrag für Wohnraum, weil hier keine speziellen Mieterschutzvorschriften gelten. Aber auch beim Gewerbemietvertrag gibt es wichtige Besonderheiten, deren Nichtbeachtung erhebliche wirtschaftliche Folgen, zumeist in Form von Nachteilen ebenfalls zu Lasten des Vermieters nach sich ziehen können.

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