Berufungsrecht

Berufungsrecht

– Rechtsmittel gegen Urteile erster Instanz –

Die Berufung ist ein Rechtsmittel zur Überprüfung eines gerichtlichen Urteils durch ein übergeordnetes Gericht.
Grundsätzlich dient sie der Fehlerkontrolle und Fehlerbeseitigung. Es sind spezielle Kenntnisse über die Besonderheiten für die Durchführung eines erfolgreichen Berufungsverfahrens erforderlich. Berufungsrecht ist eine anspruchsvolle Thematik.
Gern helfen wir bei der Überprüfung der Erfolgsaussichten bezüglich der Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein erstinstanzliches Urteil weiter.

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