Architekten- und Ingenieurrecht
– Planerverträge, HOAI und Urheberrecht –
Dieses ebenfalls sehr anspruchsvolle Rechtsgebiet beschäftigt sich im Wesentlichen mit spezifischen vertragsrechtlichen Fragen zum Honorarrecht, Haftungsrecht i.V.m. Berufshaftpflichtversicherungsrecht für Architekten und Ingenieure.
Meist werden z.B. wichtigste Regeln bei der HOAI-Abrechnung in der Praxis nicht beachtet oder fehlerhaft angewandt und führen deshalb z.B. zu erheblichen Honorareinbußen bei Architekten und Ingenieuren, insbesondere bei Abschlags- und Schlussrechnungen. Wir haben zu Vorgenanntem vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen, welche wir gern an Sie weitergeben.
Denn nur über das Zusammenspiel von Technik und Recht kann der gewünschte Erfolg erzielt werden.