Öffentliches Baurecht
– Basis 1 eines jeden Bauens –
Genauso wie geplante Änderungen bei Bestandsimmobilien bezüglich Bau und oder Nutzung und deren Vereinbarkeit mit dem einschlägigen teilweise bundeslandesspezifischen Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes.
Für solche Projekte von Bedeutung sein können u.a. auch das Denkmalschutzrecht, Bodenschutz- und Altlastenrecht.
Neben dem Weg zum Baurecht begleiten wir Sie beim aktuellen Städtebaurecht, daß heißt z.B. auch bei den Themen Flächennutzungs- und Bebauungsplan, Sanierungsgebiete, Erhaltungsgebiete, Entwicklungsgebiete; bei der Gestaltung städtebaurechtliche Verträge sowie insgesamt auch in städtebaulichen sonstigen Verfahren wie Umlegung und Erschließung.
Wir versuchen stets, mit den Genehmigungsbehörden zu kooperieren. Sind jedoch Streitigkeiten unvermeidbar, vertreten wir Sie gern vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten bei der Durchsetzung Ihrer Rechte z.B. hinsichtlich der von Ihnen begehrten Baugenehmigung, helfen Ihnen, sich gegen ungerechtfertigte Nutzungsuntersagungen oder verweigerte Abrisse zu verteidigen.