Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
– Fundament des Wohnungseigentums –
Zu unterscheiden von Vorgenanntem ist das bundesdeutsche Wohnungseigentumsrecht. Dies betrifft das Eigentum an einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten innerhalb eines Hauses oder eines größeren Gebäudeobjektes.
Innerhalb eines Gesamtobjektes ist das Eigentum auf mehrere unterschiedliche Eigentümer aufgeteilt. Juristisch systematische Auslegungen und vor allem die Kenntnis der umfassenden einzelfallspezifischen Rechtssprechung sind hier zwingend notwendig, da Wohnungseigentum aufgrund seiner Eigenart zahlreiche Konflikte per se mit sich bringt.